Maklerprovision: Maklerauftrag, Objektnachweis und Inkasso ohne Streit
Warum die Provision im Maklerauftrag entschieden wird, was der Objektnachweis belegen muss, wann der Anspruch entsteht und wie Sie offene Posten verfolgen.
Die meisten Streitigkeiten über die Maklerprovision drehen sich nicht um die Höhe. Sie drehen sich darum, ob es eine Vereinbarung gab und ob der Nachweis erbracht wurde – also um zwei Dinge, die sich nur schriftlich belegen lassen, und nur dann, wenn sie rechtzeitig festgehalten wurden.
Der Maklerauftrag ist die Grundlage des Anspruchs
- Schriftlich – eine mündliche „Absprache“ überlässt die Provision dem guten Willen der Gegenseite.
- Mit klarem Prozentsatz oder Betrag und der Angabe, wann er fällig wird.
- Mit Laufzeit und Art: einfacher oder Alleinauftrag – und beim Letzteren, was passiert, wenn der Eigentümer selbst verkauft.
- Unterschrieben vor dem ersten Nachweis, nicht „wenn es konkret wird“.
Der Nachweis braucht einen Beleg
Der Interessent, der das Objekt „auch selbst gefunden hat“, nachdem Sie es ihm gezeigt haben, ist das klassische Szenario für eine verlorene Provision. Die Verteidigung ist ein Ablauf, kein Misstrauen: Jeder Nachweis wird dokumentiert – Objekt, Person, Datum – und wo möglich schriftlich bestätigt (Nachweisbestätigung, E-Mail, Nachricht). Eine lückenlose Nachweishistorie ist Ihr stärkstes Argument.
Wann die Provision „steht“
Legen Sie im Auftrag fest, wann der Anspruch entsteht – in der Regel mit dem Abschluss des vermittelten Vertrags – und wie gezahlt wird: vollständig bei Vertragsunterzeichnung oder ein Teil bereits beim Vorvertrag. Unklarheit an dieser Stelle heißt am Ende „reden wir nach dem Notartermin darüber“ – also ein Nachlass, den Sie nie vereinbart haben.
Offene Posten brauchen einen Überblick, kein Gedächtnis
In einem Büro mit zehn laufenden Vorgängen sammeln sich die „der schuldet mir noch seit dem Sommer“-Fälle lautlos an. Eine Übersicht pro Kunde – vereinbarte Provision, Anzahlungen, Restbetrag, Datum – macht das Inkasso zur Routine statt zum unangenehmen Anruf, der immer wieder verschoben wird.
In EstatePro wird die Provision direkt am Auftrag aus Ihrer eigenen Preisliste vereinbart, jeder Nachweis bleibt mit Datum beim Objekt und beim Kunden dokumentiert, und offene Beträge sehen Sie auf einem Bildschirm – Beleg und Inkasso an derselben Stelle.
Fazit
Schriftlicher Auftrag vor dem ersten Nachweis, dokumentierter Nachweis mit Datum, klarer Zeitpunkt der Anspruchsentstehung und ein wöchentlicher Blick auf die offenen Posten. Die Maklerprovision wird mit Laufarbeit verdient – aber auf Papier gesichert.